Ihr Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz.

Ihr ganzheitlicher Partner im IT-Recht.

BEISSE & RATH: Tiefes IT-Verständnis, aktuelle Rechtskenntnisse und stets im Bilde neuer Gesetze im Informationstechnologierecht und Datenschutz.

Mehr als reine Rechtsberatung.

Ihr Partner im Informationstechnologierecht und Datenschutz: In einer zunehmend digitalen Welt sind Technologie und Recht eng miteinander verwoben. Wir kombinieren juristische Präzision mit einem tiefen Verständnis der IT-Branche, begleiten Sie bei der Planung und Umsetzung von IT-Projekten und stehen Ihnen auch bei der Rückabwicklung gescheiterter Vorhaben zur Seite. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie in sämtlichen Aspekten von Hard- und Softwarebeschaffung, Datenschutzstrategien und der Kommunikation mit Behörden. Gemeinsam gestalten wir Ihre digitale Zukunft sicher und rechtskonform.

Von der Beschaffung von Hard- und Software, über die Nutzung digitaler Dienstleistungen Dritter bis hin zur Entwicklung individueller Datenschutzstrategien – in allen Phasen digitaler Transformation steht rechtliche Absicherung im Vordergrund. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte begleiten Sie bei der Planung und Umsetzung von IT-Projekten, beraten Ihre IT- und Datenschutzteams, und sind auch dann an Ihrer Seite, wenn es um die Rückabwicklung gescheiterter Projekte geht. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Risikoanalyse, entwerfen maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte und unterstützen bei der Kommunikation mit regionalen und nationalen Behörden, um in jeder Lage optimale Lösungen zu gewährleisten.

„Beratung heißt für mich schnelle Reaktion, realistische Lösungen und das Erzielen nachhaltiger Ergebnisse.“
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Informationstechnologierecht
Unsere Leistungen

Wir gestalten und schützen Ihre digitale Zukunft.

Datenschutzrecht & DSGVO

Wir beraten umfassend in datenschutzrechtlichen Fragen, unterstützen bei der Implementierung von Datenschutzrichtlinien und sorgen für die Einhaltung der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) durch gezielte Datenschutz-Folgenabschätzungen und -Audits.

Software & Hardwareverträge

Unsere Leistungen decken sowohl die Vertragsgestaltung als auch die Projektbegleitung im Software- und Hardwarebereich ab, einschließlich Lizenzierungen und digitalen Inhalten.

IT-Sicherheit & Cypersecurity

Neben allgemeinen IT-Sicherheitsberatungen stehen wir Ihnen aktiv bei Cybersecurity-Vorfällen, Datenlecks und Hackerangriffen zur Seite.

Vertragsgestaltung im IT-Umfeld

Von Softwarelizenzvereinbarungen über Cloud-Verträge bis hin zu IoT-bezogenen Vereinbarungen: Wir sind Ihre Experten für IT-Vertragsgestaltung und -prüfung.

Internationaler Rechtsraum & E-Commerce

Mit unserer Expertise begleiten wir Sie bei grenzüberschreitenden Verträgen. Zudem unterstützen wir Sie in allen rechtlichen Fragestellungen im E-Commerce, von AGBs bis zum Impressum.

Umfassende IT-Rechtsberatung

Ob öffentlich-rechtliche oder zivilrechtliche IT-Vergabeverfahren, Rückabwicklung von IT-Projekten oder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen – unser ganzheitlicher Ansatz garantiert umfassende Unterstützung in allen IT-rechtlichen Belangen.

Mehrwerte & Zusatzinfos

DSGVO - das ist wichtig.

Im Zuge der Digitalisierung und dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind völlig neue rechtliche Fragen und Herausforderungen für Unternehmen entstanden. Hier sind einige Bereiche, auf die Sie achten sollten – und die wir gerne mit Ihnen verfeinern:

  • Stellen Sie sicher, dass Sie stets eine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten haben. Zum Beispiel eine Einwilligung, die Erfüllung eines Vertrags oder die Wahrung berechtigter Interessen.

  • Informieren Sie betroffene Personen klar und transparent über die Zwecke, für die ihre Daten verarbeitet werden, sowie über ihre Rechte gemäß der DSGVO.

  • Stellen Sie sicher, dass Sie die Rechte betroffener Personen respektieren, darunter das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten.

  • Führen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durch, wenn die geplante Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte von Personen darstellt.

  • Stellen Sie sicher, dass Sie mit allen, die personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge abschließen.

  • Implementieren Sie angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um Datenschutzverletzungen zu minimieren

  • Bei der internationale Datenübertragung außerhalb der EU/EWR muss sicher sein, dass angemessene Schutzmechanismen vorhanden sind, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten.