Künstliche Intelligenz im Betrieb: Warum Unternehmen jetzt handeln müssen

30 Sep. 2025

Symbolbild Künstliche Intelligenz im Unternehmen: Fachanwalt Dominic Baumüller von BEISSE & RATH berät zur EU-KI-Verordnung im HR-Bereich.
Symbolbild Künstliche Intelligenz im Unternehmen: Fachanwalt Dominic Baumüller von BEISSE & RATH berät zur EU-KI-Verordnung im HR-Bereich.

Die Europäische KI-Verordnung (KI-VO) ist keine ferne Zukunftsmusik – sie ist Realität. Seit Februar 2025 gelten bereits erste Vorschriften, ab August 2026 folgen umfassende Pflichten. Besonders betroffen: Unternehmen im Bereich Personalmanagement, Recruiting und Mitarbeitersteuerung.

Wer jetzt nicht prüft, ob er betroffen ist, riskiert Konflikte mit Aufsichtsbehörden, Betriebsräten und Mitarbeitenden.

1. KI im Unternehmen: Bin ich betroffen?

Viele Arbeitgeber wissen nicht, ob sie überhaupt KI-Systeme einsetzen. Während klassische Microsoft Office-Anwendungen unproblematisch sind, fallen Bewerber-Chatbots, Recruiting-Software oder Leistungskontrollen häufig unter die KI-VO.

Praxisbeispiel: Ein HR-Team setzt eine Software ein, die Bewerberprofile automatisch filtert. Was als „praktisches Tool“ gedacht war, gilt plötzlich als Hochrisiko-KI – mit umfangreichen Dokumentations- und Aufsichtspflichten.

Risiko: Wer Systeme eigenständig anpasst oder „zweckentfremdet“, kann sogar als Anbieter eingestuft werden – und unterliegt damit deutlich strengeren Vorgaben.


2. Verbotene Praktiken: Sofortiger Handlungsbedarf

Die KI-VO kennt absolute Verbote, die sofort gelten:

  • Predictive Policing im Betrieb
  • Emotionserkennung im Recruiting oder am Arbeitsplatz

Fazit: Unternehmen, die hier experimentieren, riskieren Bußgelder und massive Imageschäden.


3. Hochrisiko-KI: Ab 2026 Pflichtprogramm

Ab dem 2. August 2026 gilt ein strenger Pflichtenkatalog für HR-Software, die als Hochrisiko-KI eingestuft wird. Dazu zählen insbesondere Tools, die:

  • Bewerbungen filtern oder bewerten,
  • Leistung oder Verhalten von Beschäftigten überwachen.

Pflichten ab 2026:

  • Menschliche Aufsicht
  • Risikomanagement
  • Dokumentation

Vertrauensschutz: Systeme, die vor dem Stichtag eingeführt wurden, können unter erleichterten Bedingungen weiterbetrieben werden – wenn sie rechtssicher implementiert sind.


4. Betriebsrat im Boot: Mitbestimmung neu denken

Der Einsatz von KI löst regelmäßig Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG aus. Betriebsräte können externe Sachverständige hinzuziehen.

Praxisempfehlung: Eine Rahmenbetriebsvereinbarung zu KI schafft Klarheit und verhindert Konflikte, bevor sie entstehen.


5. Warum jetzt handeln?

Die Anforderungen der KI-VO sind komplex und verzahnen IT-Recht mit Arbeitsrecht. Unternehmen, die hier zögern, laufen Gefahr, rechtlich überrollt zu werden.


6. Mein Alleinstellungsmerkmal

Ich bin Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht – und damit Ihr Ansprechpartner, der beide Perspektiven zusammenbringt.

Diese Doppelqualifikation ermöglicht eine ganzheitliche Beratung, u. a. bei:

  • Einführung von KI-Tools im Unternehmen
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Strategischer Planung von HR-KI-Projekten


7. Fazit

Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich Rechtssicherheit und Wettbewerbsvorteile. Wer abwartet, riskiert teure Fehler und langwierige Rechtsstreitigkeiten.

Dominic Baumüller | Fachanwalt für IT- und Arbeitsrecht unterstützt Sie bei der rechtlichen Bewertung und Umsetzung Ihrer KI-Projekte im HR-Bereich – mit Blick auf IT- und Arbeitsrecht aus einer Hand.

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