
Die Europäische KI-Verordnung (KI-VO) ist keine ferne Zukunftsmusik – sie ist Realität. Seit Februar 2025 gelten bereits erste Vorschriften, ab August 2026 folgen umfassende Pflichten. Besonders betroffen: Unternehmen im Bereich Personalmanagement, Recruiting und Mitarbeitersteuerung.
Wer jetzt nicht prüft, ob er betroffen ist, riskiert Konflikte mit Aufsichtsbehörden, Betriebsräten und Mitarbeitenden.
1. KI im Unternehmen: Bin ich betroffen?
Viele Arbeitgeber wissen nicht, ob sie überhaupt KI-Systeme einsetzen. Während klassische Microsoft Office-Anwendungen unproblematisch sind, fallen Bewerber-Chatbots, Recruiting-Software oder Leistungskontrollen häufig unter die KI-VO.
Praxisbeispiel: Ein HR-Team setzt eine Software ein, die Bewerberprofile automatisch filtert. Was als „praktisches Tool“ gedacht war, gilt plötzlich als Hochrisiko-KI – mit umfangreichen Dokumentations- und Aufsichtspflichten.
Risiko: Wer Systeme eigenständig anpasst oder „zweckentfremdet“, kann sogar als Anbieter eingestuft werden – und unterliegt damit deutlich strengeren Vorgaben.
2. Verbotene Praktiken: Sofortiger Handlungsbedarf
Die KI-VO kennt absolute Verbote, die sofort gelten:
- Predictive Policing im Betrieb
- Emotionserkennung im Recruiting oder am Arbeitsplatz
Fazit: Unternehmen, die hier experimentieren, riskieren Bußgelder und massive Imageschäden.
3. Hochrisiko-KI: Ab 2026 Pflichtprogramm
Ab dem 2. August 2026 gilt ein strenger Pflichtenkatalog für HR-Software, die als Hochrisiko-KI eingestuft wird. Dazu zählen insbesondere Tools, die:
- Bewerbungen filtern oder bewerten,
- Leistung oder Verhalten von Beschäftigten überwachen.
Pflichten ab 2026:
- Menschliche Aufsicht
- Risikomanagement
- Dokumentation
Vertrauensschutz: Systeme, die vor dem Stichtag eingeführt wurden, können unter erleichterten Bedingungen weiterbetrieben werden – wenn sie rechtssicher implementiert sind.
4. Betriebsrat im Boot: Mitbestimmung neu denken
Der Einsatz von KI löst regelmäßig Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG aus. Betriebsräte können externe Sachverständige hinzuziehen.
Praxisempfehlung: Eine Rahmenbetriebsvereinbarung zu KI schafft Klarheit und verhindert Konflikte, bevor sie entstehen.
5. Warum jetzt handeln?
Die Anforderungen der KI-VO sind komplex und verzahnen IT-Recht mit Arbeitsrecht. Unternehmen, die hier zögern, laufen Gefahr, rechtlich überrollt zu werden.
6. Mein Alleinstellungsmerkmal
Ich bin Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht – und damit Ihr Ansprechpartner, der beide Perspektiven zusammenbringt.
Diese Doppelqualifikation ermöglicht eine ganzheitliche Beratung, u. a. bei:
- Einführung von KI-Tools im Unternehmen
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Strategischer Planung von HR-KI-Projekten
7. Fazit
Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich Rechtssicherheit und Wettbewerbsvorteile. Wer abwartet, riskiert teure Fehler und langwierige Rechtsstreitigkeiten.
Dominic Baumüller | Fachanwalt für IT- und Arbeitsrecht unterstützt Sie bei der rechtlichen Bewertung und Umsetzung Ihrer KI-Projekte im HR-Bereich – mit Blick auf IT- und Arbeitsrecht aus einer Hand.


