Digitale Geschäftsmodelle, komplexe Cloud-Infrastrukturen und automatisierte Prozesse verlangen nach einer juristischen Begleitung, die technologische Zusammenhänge auf Augenhöhe versteht. BEISSE & RATH berät Technologieanbieter, Systemhäuser und den gehobenen Mittelstand von der Metropolregion Nürnberg aus im gesamten Bundesgebiet. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte im IT-Recht schaffen belastbare vertragliche Rahmenbedingungen, sichern digitale Innovationen regulatorisch ab und minimieren persönliche Haftungsrisiken der Geschäftsleitung.
Strategische Rechtsberatung im IT-Recht für Unternehmen.
Die Umsetzung moderner Software- und Digitalprojekte bewegt sich in einem dichten Geflecht europäischer und nationaler Vorschriften. Von unserem Kanzleistandort in Nürnberg aus bieten wir bundesweit anwaltliche Unterstützung für komplexe IT-Architekturen. Wer bei der Konzeption auf lückenhafte Standardmuster setzt, riskiert bei Projektverzögerungen, Datenschutzvorfällen oder Systemausfällen erhebliche finanzielle Einbußen.
Welche Themen und Rechtsgebiete umfasst das IT-Recht?
Das Informationstechnologierecht fungiert als interdisziplinäre Schnittstelle. Im Zentrum unserer anwaltlichen Betreuung stehen das Softwarerecht, das Internetrecht sowie der elektronische Geschäftsverkehr (E-Commerce). Flankiert werden diese Kernbereiche durch das Urheberrecht an Quellcode, APIs und Datenbankstrukturen, den gewerblichen Rechtsschutz sowie ein praxistaugliches Datenschutzrecht. Wir verknüpfen diese Disziplinen zu einer wirtschaftlich tragfähigen Gesamtstrategie für Ihr Unternehmen.
Wann ist die frühzeitige anwaltliche Unterstützung sinnvoll?
Die Weichen für den Projekterfolg werden vor dem Go-Live und vor der Unterzeichnung zentraler Beschaffungs- oder Dienstleisterverträge gestellt. Wir begleiten Ihr Vorhaben bereits in der Konzeptionsphase: Wir prüfen Lastenhefte, auditieren Lizenzketten bei externen Entwicklerteams und etablieren klare vertragliche Regelungen für Gewährleistung, SLAs und Haftungsgrenzen.
Digitale Expertise in der Praxis und Softwarerecht.
Entwicklerteams und Führungskräfte benötigen umsetzbare Leitplanken statt rein theoretischer Abhandlungen. Wir kennen die Dynamik von Continuous Deployment, Cloud-Architekturen und agilen Projektmethoden wie Scrum. Unsere Empfehlungen liefern eindeutige Entscheidungswege, die regulatorische Vorgaben verlässlich erfüllen, ohne den Vertriebsstart zu verlangsamen.
Typische Problemfelder im IT-Recht: Wie wir Risiken für Ihr Unternehmen lösen.
Mandanten stehen im digitalen Alltag meist vor drei zentralen Herausforderungen, die wir präventiv oder im Streitfall strukturiert lösen:
Unklare Leistungs- und Mängeldefinitionen in Softwareverträgen: Wenn IT-Projekte scheitern, drohen teure Verzögerungen. Wir etablieren rechtssichere Abnahmekriterien und klare Pflichtenhefte, um Gewährleistungsstreitigkeiten von vornherein auszuschließen.
Haftungsfallen bei Cloud- und SaaS-Dienstleistern: Standardverträge der Anbieter schränken die Haftung oft auf das Minimum ein. Wir setzen realistische Service Level Agreements (SLAs) und wirksame Pönalen durch, um Ihre geschäftlichen Verluste bei Systemausfällen abzusichern.
Behördliche Bußgelder und persönliche Haftung: Bei Datenschutzverstößen oder verpassten NIS-2-Meldepflichten gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) drohen drastische Sanktionen. Wir erstellen rechtssichere Notfallpläne zur Enthaftung der Geschäftsführung.
IT-Vertragsrecht, Cloud-Lösungen und technische Leistung.
Belastbare Verträge bilden das Fundament jeder digitalen Wertschöpfung. Wir gestalten und verhandeln maßgeschneiderte Vereinbarungen für Softwarehersteller, IT-Dienstleister und anwendende Unternehmen:
B2B-SaaS, Cloud-Lösungen und Softwareverträge: Rechtssichere Lizenz-Gestaltung.
Cloudbasierte Plattformmodelle erfordern eine präzise rechtliche Einordnung:
SaaS- & Betriebsverträge: Saubere juristische Abgrenzung von Miet-, Dienst- und Werkvertragsrecht bei der Softwareüberlassung (§ 535 BGB).
Service Level Agreements (SLA): Verbindliche Vereinbarung der technischen Leistung, realistischer Uptime-Zusagen, Wartungsfenster und definierter Pönalen.
Softwarelizenzrecht & Escrow: Ausgestaltung einfacher oder exklusiver Nutzungsrechte sowie vertragliche Absicherung über Quellcode-Hinterlegungen.
Künstliche Intelligenz: Rechtliche Beratung zum EU AI Act.
Der Einsatz von generativen Modellen und automatisierten Entscheidungssystemen unterliegt strengen europäischen Compliance-Vorgaben:
Risikoklassifizierung: Prüfung, welchen regulatorischen Vorgaben Ihre KI-Anwendungen unterliegen.
Transparenzpflichten: Rechtssichere Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte und automatisierte Systeme.
KI-Governance: Praxisorientierte Richtlinien zum Schutz unternehmenseigener Geschäftsgeheimnisse und Trainingsdaten.
E-Commerce, Plattformrecht und Schutz vor Abmahnungen.
Im digitalen Vertrieb schützen wir Plattformbetreiber und Online-Shops vor wettbewerbsrechtlichen Risiken:
AGB & Bestellprozesse: Erstellung abmahnsicherer Allgemeiner Geschäftsbedingungen und digitaler Checkout-Strecken nach Fernabsatzrecht.
E-Mail-Marketing: Absicherung des Double-Opt-in-Verfahrens nach § 7 UWG zur Abwehr kostspieliger Unterlassungsansprüche.
Schutzrechte & Abwehr: Schnelle Abwehr unberechtigter Abmahnungen sowie Durchsetzung eigener IP-Rechte.
Datenschutz, IT-Sicherheit und DSGVO: Schutz digitaler Prozesse.
Datenschutzrecht und Cybersicherheit bilden eine untrennbare Einheit. Technische Sicherheitsmängel führen fast ausnahmslos zu meldepflichtigen und bußgeldbewehrten Datenschutzverstößen.
DSGVO-Compliance: Rechtssichere Lösungen für Unternehmen und Datenschutzrecht.
Die Datenschutz-Grundverordnung fordert den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Systemarchitektur („Privacy by Design“, Art. 25 DSGVO). Wir unterstützen Unternehmen bei der praktischen Umsetzung:
Erstellung und fortlaufende Prüfung der Datenschutzerklärung für Webseiten, Portale und mobile Apps.
Verhandlung und Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO inklusive der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).
Rechtliche Absicherung internationaler Datenübermittlungen über EU-Standardvertragsklauseln.
Cybersecurity und NIS-2: Risiken minimieren und Vorgaben einhalten.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz verpflichtet Geschäftsleitungen zu einem proaktiven Risikomanagement und führt strenge Meldekaskaden gegenüber dem BSI ein. Leitungsorgane haften bei Pflichtverletzungen zunehmend persönlich für unzureichende Sicherheitsvorkehrungen. Wir entwickeln praxistaugliche Incident-Response-Pläne zur Enthaftung von Geschäftsführung und Vorstand.
Fachanwaltliche Betreuung durch Rechtsanwälte in Nürnberg.
An unserem Standort steht Ihnen Rechtsanwalt Dominic Baumüller als hochspezialisierter Ansprechpartner für alle Fragen des Technologierechts zur Seite.
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Fachanwalt für Informations-
technologierecht
Häufige Fragen: Rechtsberatung, Leistung und Kosten im IT-Recht (FAQ).
Ob aussergerichtlich, in IT-Projekten oder vor Gericht – wir klären jede Rechtsfrage transparent und lösungsorientiert.