Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2026 finden bundesweit die nächsten turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Für Unternehmen bedeutet das: Bereits jetzt sollten die rechtlichen und organisatorischen Weichen gestellt werden, insbesondere dann, wenn erstmals ein Betriebsrat gewählt wird.
Wir beraten Arbeitgeber umfassend im Vorfeld und während des gesamten Wahlprozesses – diskret, pragmatisch und mit Blick auf ein geordnetes Miteinander mit der Belegschaft. Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare und rechtssichere Handlungsbasis zu verschaffen – auch im Hinblick auf die teils strategische Ausrichtung der Gegenseite.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
– der rechtssicheren Bestellung des Wahlvorstands
– der Prüfung von Wählerlisten und Wahlausschreiben
– Fragen zur Zulässigkeit von Wahlvorschlägen
– dem Umgang mit externen Gewerkschaftseinflüssen
– der Begleitung erster Betriebsratswahlen in jungen Unternehmen
– der Nachbereitung und Kontrolle etwaiger Anfechtungsrisiken
– der strategischen Kommunikation während des Wahlverfahrens
Wenn Sie als Arbeitgeber frühzeitig mit einer professionellen Vorbereitung starten, begegnen Sie dem neu zu wählenden Gremium auf Augenhöhe – rechtlich fundiert, sachlich klar und ohne vermeidbare Reibungsverluste.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihre nächsten Schritte planen. Ich stehe Ihnen für die Beratung und Begleitung bei allen kollektivrechtlichen Fragestellungen rund um die Betriebsratswahl zur Verfügung.