Wir schützen unternehmerisches Vermögen und garantieren handlungsfähige Rechtsstrukturen: Von der haftungssicheren Gesellschaftsgründung bis zur Lösung blockierender Konflikte. Als erfahrener Rechtsanwalt in Nürnberg und spezialisierter Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht steuern wir für Unternehmen alle juristischen Weichenstellungen präzise und zukunftsorientiert.
Unsere spezialisierten Anwälte für Gesellschaftsrecht in Nürnberg unterstützen mittelständische Betriebe, Familiengesellschaften sowie handelnd agierende Organe. Wir sichern wirtschaftliche Werte ab, minimieren jedes geschäftliche Risiko und schließen Haftungsfallen für das Privatvermögen konsequent aus.
Unsere etablierte Kanzlei verbindet fundiertes Handelsrecht und komplexes Gesellschaftsrecht zu einer verlässlich belastbaren gesellschaftsrechtlichen Beratung. Als eingespielte Rechtsanwälte, Fachanwälte und Transaktionsberater bündeln wir juristische Expertise, um die Rechte und Pflichten jedes Gesellschafters in Nürnberg, Fürth sowie deutschlandweit zu wahren.
Was wir im Gesellschaftsrecht leisten: Juristisch fundierte Beratung als Anwalt für Gesellschaftsrecht
Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht sichert unternehmerische Handlungsspielräume und wehrt existenzbedrohende Risiken entlang des gesamten Lebenszyklus eines Betriebs ab. Als erfahrene Rechtsbeistände agieren wir als strategische Sparringspartner für Unternehmer, Geschäftsführer, den Vorstand und Aufsichtsräte.
Zu unseren Kernaufgaben gehören:
Präventive Vertragsgestaltung: Die Erstellung rechtssicherer Satzungen und Beteiligungsverträge.
Haftungsabwehr für Organe: Schutz der Geschäftsleitung vor persönlicher Inanspruchnahme durch Gläubiger. So verteidigen wir Sie beispielsweise gegen Schadensersatzforderungen nach einer vermeintlichen Insolvenzverschleppung.
Konfliktlösung & Prozessführung: Die außergerichtliche und gerichtlich geführte Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten sowie Beschlussmängelklagen.
Fachliche Spezialisierung für rechtssichere gesellschaftsrechtliche Beratung
Kenntnisse im HGB und GmbHG genügen bei komplexen Konflikten selten. Für eine haftungssichere Steuerung und die zielgerichtete Durchsetzung Ihrer Interessen setzen wir auf Verhandlungserfahrung und unsere Spezialisierung als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Schwerpunkt unserer Kanzlei: Gesellschaftsrechtliche Beratung von Gründung bis Umstrukturierung für Ihr Unternehmen
Unterschiedliche Gesellschaftsformen verlangen passgenaue Lösungen. Unser Schwerpunkt liegt auf der ganzheitlichen Betreuung über die zentralen Handlungsfelder des Gesellschaftsrechts:
1. Rechtsformwahl & Gründung einer Gesellschaft
Die Wahl der Rechtsform definiert Haftung, Besteuerung und Handlungsfähigkeit grundlegend. Wir strukturieren die Gründung einer Gesellschaft und steuern den gesamten notariellen Prozess bis zur Eintragung im Handelsregister.
2. Gesellschafterstreit & Beschlussmängel
Wir lösen verfahrene 50/50-Deadlocks, setzen den Ausschluss von Gesellschaftern durch und führen Klagen gegen fehlerhafte Beschlüsse.
3. Organpflichten & Geschäftsführerhaftung
Wir verteidigen Organe gegen Schadensersatzforderungen und prüfen die gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit einer Kündigung des Anstellungsvertrags (getrennt vom Arbeitsrecht).
4. Holding-Strukturen & Umstrukturierung nach dem UmwG
Zur Risikotrennung strukturieren wir Unternehmensgruppen im Wege einer Umstrukturierung neu. Wir steuern Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz.
5. Corporate Housekeeping & Satzungsänderung
Wir verankern Vinkulierungen und Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen, um Zersplitterungen von Geschäftsanteilen zu vermeiden.
6. M&A-Transaktionen & Unternehmenskauf
Steht die Veräusserung von Anteilen an Dritte an, verzahnen wir das Recht mit unserer Transaktionspraxis für M&A.
7. Beendigung, Liquidation & Krisenberatung
Soll eine Gesellschaft beendet werden, steuern wir die Liquidation und sichern die Geschäftsleitung vor einer Insolvenz ab.
Gründung einer Gesellschaft: Die passende Rechtsform & Gesellschaftsform (GmbH, GbR & AG)
Die Wahl der Rechtsform entscheidet, ob Ihr Privatvermögen geschützt bleibt oder Sie unbeschränkt haften. Wir vergleichen die juristischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der verfügbaren Rechtsformen für Ihr Projekt.
Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG)
Kapitalgesellschaften bilden eine eigene juristische Person mit klarem Trennungsprinzip. Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage, das Privatvermögen bleibt unberührt. Neben der AG (50.000 €) ist die GmbH (25.000 € Stammkapital) die bevorzugte Rechtsform, deren Einstiegsvariante die UG bildet. Zwingend erforderlich sind die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister.
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
Personengesellschaften basieren auf dem Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern ohne gesetzliches Mindestkapital. Bei der GbR und der OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt persönlich. Bei der KG haftet nur der Komplementär unbeschränkt, die Kommanditisten haften bis zur Einlage.
Entscheidend ist stets, dass die gewählte Rechtsform exakt zu Ihrem Finanzierungsbedarf und Ihrer Haftungsbereitschaft passt.
Rechtssicherheit im Handelsrecht: Haftungsfragen für Geschäftsführer und Vorstand rechtssicher klären
Ein aktives Risikomanagement sichert die Rechtssicherheit unternehmerischer Entscheidungen. Gesetzliche Pflichten und jede Rahmenbedingung müssen strikt einhalten werden. Nur so lassen sich Haftungsfragen und eine persönliche Haftung des Geschäftsführers zwingend vermeiden:
Sorgfaltsmaßstab: Organe müssen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters anwenden. Die sogenannte Business Judgement Rule schützt Organe vor Haftung, wenn unternehmerische Entscheidungen frei von Sonderinteressen auf Basis angemessener Informationen getroffen wurden.
Insolvenzantragspflichten: Bei Zahlungsunfähigkeit greifen strikte Zahlungsverbote, deren Verletzung die persönliche Haftung begründet.
Zentrale Handlungsfelder des Gesellschaftsrechts: Vertrag, Beschluss & Streitigkeiten
Eine verlässliche Unternehmensführung verlangt lückenlose Abstimmung. Wir sichern die Harmonisierung von Beschlussfassung und Vertragswerk.
Vertragsprüfung: Wir übernehmen die laufend fundierte Prüfung bestehender Gesellschaftsverträge auf veränderte Rechtsprechung und steuerlich relevante Vorgaben.
Beschlussfassung: Wir bereiten Gesellschafterversammlungen vor, um jeden Beschluss formal rechtssicher zu fassen.
Streitbeilegung: Wir sorgen für schnelle Klärung im Wege des Eilverfahrens, um jede Streitigkeit oder jeden Konflikt im Gesellschafterkreis ohne Reputationsverlust zu lösen.
Ablauf eines gesellschaftsrechtlichen Mandats: Von der Analyse bis zum Vollzug
Ein strukturierter Ablauf garantiert rechtssichere Eintragungen ohne zeitraubende Nachbesserungen beim Registergericht. Wir begleiten Sie in vier Schritten:
1. Bestandsaufnahme: Sichtung der Verträge und Registerauszüge zur Klärung der Ausgangslage.
2. Konzeption: Erarbeitung exakt abgestimmter steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Gestaltungsoptionen.
3. Vertragsgestaltung: Ausarbeitung eines rechtssicheren Entwurfs für jeden Vertrag und Verhandlungsführung mit Mitgesellschaftern.
4. Vollzug: Koordination der Termine mit dem Notariat.
Ihre Fachanwälte & Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in Nürnberg
Bei BEISSE & RATH werden Mandate persönlich von Partnern geführt. Unsere Anwälte verbinden gesellschaftsrechtliche Präzision mit Verhandlungsstärke in Nürnberg und bundesweit.
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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Kosten, Erstberatung & Rechtsschutz: Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht in Nürnberg (FAQ)
Vor einer Beratung stellen sich Mandanten oft grundlegende Fragen zu Kosten, Ablauf und zur Kanzleiwahl. Unsere Fachanwälte geben transparente Antworten.
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