Anwalt für Gesellschafts­recht: Rechts­anwälte für Handels- und Gesellschafts­recht in Nürnberg

Wir schützen unternehmerisches Vermögen und garantieren handlungsfähige Rechtsstrukturen: Von der haftungssicheren Gesellschaftsgründung bis zur Lösung blockierender Konflikte. Als erfahrener Rechtsanwalt in Nürnberg und spezialisierter Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht steuern wir für Unternehmen alle juristischen Weichenstellungen präzise und zukunftsorientiert.

Unsere spezialisierten Anwälte für Gesellschaftsrecht in Nürnberg unterstützen mittelständische Betriebe, Familiengesellschaften sowie handelnd agierende Organe. Wir sichern wirtschaftliche Werte ab, minimieren jedes geschäftliche Risiko und schließen Haftungsfallen für das Privatvermögen konsequent aus.

Unsere etablierte Kanzlei verbindet fundiertes Handelsrecht und komplexes Gesellschaftsrecht zu einer verlässlich belastbaren gesellschaftsrechtlichen Beratung. Als eingespielte Rechtsanwälte, Fachanwälte und Transaktionsberater bündeln wir juristische Expertise, um die Rechte und Pflichten jedes Gesellschafters in Nürnberg, Fürth sowie deutschlandweit zu wahren.

Was wir im Gesellschaftsrecht leisten: Juristisch fundierte Beratung als Anwalt für Gesellschaftsrecht

Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht sichert unternehmerische Handlungsspielräume und wehrt existenzbedrohende Risiken entlang des gesamten Lebenszyklus eines Betriebs ab. Als erfahrene Rechtsbeistände agieren wir als strategische Sparringspartner für Unternehmer, Geschäftsführer, den Vorstand und Aufsichtsräte.

Zu unseren Kernaufgaben gehören:

  • Präventive Vertragsgestaltung: Die Erstellung rechtssicherer Satzungen und Beteiligungsverträge.

  • Haftungsabwehr für Organe: Schutz der Geschäftsleitung vor persönlicher Inanspruchnahme durch Gläubiger. So verteidigen wir Sie beispielsweise gegen Schadensersatzforderungen nach einer vermeintlichen Insolvenzverschleppung.

  • Konfliktlösung & Prozessführung: Die außergerichtliche und gerichtlich geführte Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten sowie Beschlussmängelklagen.

Fachliche Spezialisierung für rechtssichere gesellschaftsrechtliche Beratung

Kenntnisse im HGB und GmbHG genügen bei komplexen Konflikten selten. Für eine haftungssichere Steuerung und die zielgerichtete Durchsetzung Ihrer Interessen setzen wir auf Verhandlungserfahrung und unsere Spezialisierung als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Schwerpunkt unserer Kanzlei: Gesellschaftsrechtliche Beratung von Gründung bis Umstrukturierung für Ihr Unternehmen

Unterschiedliche Gesellschaftsformen verlangen passgenaue Lösungen. Unser Schwerpunkt liegt auf der ganzheitlichen Betreuung über die zentralen Handlungsfelder des Gesellschaftsrechts:

1. Rechtsformwahl & Gründung einer Gesellschaft

Die Wahl der Rechtsform definiert Haftung, Besteuerung und Handlungsfähigkeit grundlegend. Wir strukturieren die Gründung einer Gesellschaft und steuern den gesamten notariellen Prozess bis zur Eintragung im Handelsregister.

2. Gesellschafterstreit & Beschlussmängel

Wir lösen verfahrene 50/50-Deadlocks, setzen den Ausschluss von Gesellschaftern durch und führen Klagen gegen fehlerhafte Beschlüsse.

3. Organpflichten & Geschäftsführerhaftung

Wir verteidigen Organe gegen Schadensersatzforderungen und prüfen die gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit einer Kündigung des Anstellungsvertrags (getrennt vom Arbeitsrecht).

4. Holding-Strukturen & Umstrukturierung nach dem UmwG

Zur Risikotrennung strukturieren wir Unternehmensgruppen im Wege einer Umstrukturierung neu. Wir steuern Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz.

5. Corporate Housekeeping & Satzungsänderung

Wir verankern Vinkulierungen und Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen, um Zersplitterungen von Geschäftsanteilen zu vermeiden.

6. M&A-Transaktionen & Unternehmenskauf

Steht die Veräusserung von Anteilen an Dritte an, verzahnen wir das Recht mit unserer Transaktionspraxis für M&A.

7. Beendigung, Liquidation & Krisenberatung

Soll eine Gesellschaft beendet werden, steuern wir die Liquidation und sichern die Geschäftsleitung vor einer Insolvenz ab.

Gründung einer Gesellschaft: Die passende Rechtsform & Gesellschaftsform (GmbH, GbR & AG)

Die Wahl der Rechtsform entscheidet, ob Ihr Privatvermögen geschützt bleibt oder Sie unbeschränkt haften. Wir vergleichen die juristischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der verfügbaren Rechtsformen für Ihr Projekt.

Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG)

Kapitalgesellschaften bilden eine eigene juristische Person mit klarem Trennungsprinzip. Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage, das Privatvermögen bleibt unberührt. Neben der AG (50.000 €) ist die GmbH (25.000 € Stammkapital) die bevorzugte Rechtsform, deren Einstiegsvariante die UG bildet. Zwingend erforderlich sind die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister.

Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Personengesellschaften basieren auf dem Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern ohne gesetzliches Mindestkapital. Bei der GbR und der OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt persönlich. Bei der KG haftet nur der Komplementär unbeschränkt, die Kommanditisten haften bis zur Einlage.

Entscheidend ist stets, dass die gewählte Rechtsform exakt zu Ihrem Finanzierungsbedarf und Ihrer Haftungsbereitschaft passt.

Rechtssicherheit im Handelsrecht: Haftungsfragen für Geschäftsführer und Vorstand rechtssicher klären

Ein aktives Risikomanagement sichert die Rechtssicherheit unternehmerischer Entscheidungen. Gesetzliche Pflichten und jede Rahmenbedingung müssen strikt einhalten werden. Nur so lassen sich Haftungsfragen und eine persönliche Haftung des Geschäftsführers zwingend vermeiden:

  • Sorgfaltsmaßstab: Organe müssen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters anwenden. Die sogenannte Business Judgement Rule schützt Organe vor Haftung, wenn unternehmerische Entscheidungen frei von Sonderinteressen auf Basis angemessener Informationen getroffen wurden.

  • Insolvenzantragspflichten: Bei Zahlungsunfähigkeit greifen strikte Zahlungsverbote, deren Verletzung die persönliche Haftung begründet.

Zentrale Handlungsfelder des Gesellschaftsrechts: Vertrag, Beschluss & Streitigkeiten

Eine verlässliche Unternehmensführung verlangt lückenlose Abstimmung. Wir sichern die Harmonisierung von Beschlussfassung und Vertragswerk.

  • Vertragsprüfung: Wir übernehmen die laufend fundierte Prüfung bestehender Gesellschaftsverträge auf veränderte Rechtsprechung und steuerlich relevante Vorgaben.

  • Beschlussfassung: Wir bereiten Gesellschafterversammlungen vor, um jeden Beschluss formal rechtssicher zu fassen.

  • Streitbeilegung: Wir sorgen für schnelle Klärung im Wege des Eilverfahrens, um jede Streitigkeit oder jeden Konflikt im Gesellschafterkreis ohne Reputationsverlust zu lösen.

Ablauf eines gesellschaftsrechtlichen Mandats: Von der Analyse bis zum Vollzug

Ein strukturierter Ablauf garantiert rechtssichere Eintragungen ohne zeitraubende Nachbesserungen beim Registergericht. Wir begleiten Sie in vier Schritten:

  • 1. Bestandsaufnahme: Sichtung der Verträge und Registerauszüge zur Klärung der Ausgangslage.

  • 2. Konzeption: Erarbeitung exakt abgestimmter steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Gestaltungsoptionen.

  • 3. Vertragsgestaltung: Ausarbeitung eines rechtssicheren Entwurfs für jeden Vertrag und Verhandlungsführung mit Mitgesellschaftern.

  • 4. Vollzug: Koordination der Termine mit dem Notariat.

Ihre Fachanwälte & Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in Nürnberg

Bei BEISSE & RATH werden Mandate persönlich von Partnern geführt. Unsere Anwälte verbinden gesellschaftsrechtliche Präzision mit Verhandlungsstärke in Nürnberg und bundesweit.

Rechtsanwalt & Partner,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt & Partner,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Spezialisiert auf M&A und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt & Partner,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwältin, Partner,
Fachanwältin für Arbeitsrecht,
Fachanwältin für Handels- und
Gesellschaftsrecht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Kosten, Erstberatung & Rechtsschutz: Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht in Nürnberg (FAQ)

Vor einer Beratung stellen sich Mandanten oft grundlegende Fragen zu Kosten, Ablauf und zur Kanzleiwahl. Unsere Fachanwälte geben transparente Antworten.

Einen spezialisierten Fachanwalt finden Sie bei der Wirtschaftskanzlei BEISSE & RATH in der Fürther Straße 224, 90429 Nürnberg. Unser Standort in direkter Nähe zu Justizpalast und Datev ist aus dem gesamten Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen schnell über den Frankenschnellweg (A73) oder mit der U-Bahn (U1 Eberhardshof) erreichbar. Mandantenparkplätze stehen zur Verfügung.

Ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht berät Unternehmen von der Gründung über die Betreuung bis zur Abwicklung. Kernthemen sind Gesellschaftsverträge, Beschlussanfechtungen, Gesellschafterkonflikte, Geschäftsführerhaftung und M&A.

Unsere gesellschaftsrechtliche Beratung umfasst das GmbH- und Aktienrecht, das Recht der Personengesellschaften, das Umwandlungsrecht, das allgemeine Handelsrecht sowie die Schnittstellen zum Unternehmenskaufrecht und Erbrecht.

Für Aufgaben wie Gründungen bieten wir Pauschalhonorare. Andernfalls rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder über B2B-Stundensätze (250 € bis 450 € netto) ab.

Eine juristisch fundierte Rechtsberatung darf nach § 49b BRAO nicht kostenfrei erfolgen. Wir bieten Ihnen jedoch ein unverbindliches Ersttelefonat an, um den Sachverhalt einzuordnen und den Honorarrahmen abzustecken.

Für haftungsbeschränkte Vorhaben eignet sich meist die GmbH oder die UG (ab 1 €), für flexible Kooperationen die GbR oder KG. Die Gründung erfolgt nach Satzungsentwurf über einen Notartermin in Nürnberg.

Juristische Begleitung ist geboten, sobald mehrere Partner gemeinsam gründen, Investoren einsteigen oder Unstimmigkeiten aufkeimen. Frühzeitiges Handeln verhindert langwierige Gesellschafter-Blockaden.

Klassische Firmenrechtsschutzpolicen schließen Streitigkeiten im Gesellschafterkreis typischerweise aus. Für Geschäftsführer übernehmen bei Pflichtverletzungsvorwürfen jedoch häufig D&O-Versicherungen die Abwehrkosten.

Für eine Einschätzung benötigen wir den Handelsregisterauszug, die Gesellschafterliste, den vollständigen Gesellschaftsvertrag sowie jede Fassung des Gesellschaftsvertrages, und bei Konflikten relevante Beschlussprotokolle oder Abmahnungen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Kanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht in Nürnberg

Stehen Sie vor einer Umstrukturierung, planen Sie die Gründung eines Unternehmens oder droht ein Konflikt unter Anteilseignern?

Wir bieten Ihnen unsere Expertise für:

  • Rechtssichere Gründungen und Satzungen

  • Begleitung bei M&A-Transaktionen

  • Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten

Sie können unsere Anwälte jederzeit direkt kontaktieren. Wir bieten Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung an unserem Kanzleistandort in Nürnberg sowie ortsunabhängig per Videokonferenz.