Um die rechtliche Stabilität der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gewährleisten, müssen zentrale formelle und inhaltliche Kriterien erfüllt sein:
Zwingende Form: Der Gesetzgeber verlangt einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, der zwingend notariell beurkundet werden muss.
Inhaltliche Mindestanforderungen: Die Satzung muss den Sitz, den Unternehmensgegenstand und den genauen Betrag des Stammkapitals enthalten.
Prävention: Eine detaillierte Regelung zu Abfindung, Wettbewerbsverbot und Einziehung schützt effektiv vor einem eskalierenden Gesellschafterstreit.
Diese formellen Hürden verdeutlichen, dass der Gesellschaftsvertrag das Fundament für den dauerhaften Bestand der Gesellschaft bildet.