EU-KI-Verordnung: Jetzt handeln – Rechtssicherheit für Ihr KI-Projekt

Aktuelle Meldung & juristische Einordnung

28 Juli 2025

Symbolbild zur EU-KI-Verordnung (KI-VO): BEISSE & RATH berät Unternehmen zum rechtssicheren Einsatz von Künstlicher Intelligenz, insbesondere in HR und IT.
Symbolbild (KI-generiert)

Seit dem 2. Februar 2025 gilt die EU-KI-Verordnung (KI-VO) in ersten Teilen. Sie definiert neue Pflichten und Compliance-Anforderungen für Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen oder einführen möchten. Wer rechtzeitig handelt, sichert nicht nur seine Projekte ab, sondern vermeidet auch Bußgelder und Haftungsrisiken.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

  • Hochrisiko-KI-Systeme erkennen: Nutzen Sie KI zur automatisierten Bewerberauswahl, Personalauswertung oder Leistungsüberwachung? Solche Systeme gelten häufig als „Hochrisiko-KI“ (Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO) und unterliegen strengen Anforderungen.
  • Verbotene KI-Praktiken ausschließen: KI-gestützte Emotionserkennung oder unzulässiges Profiling sind nach Art. 5 KI-VO untersagt – hohe Bußgelder drohen.
  • Arbeitsrechtliche Fallstricke vermeiden: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kenne ich die arbeitsrechtlichen Herausforderungen beim Einsatz von KI in HR-Prozessen – von der Mitbestimmung des Betriebsrats bis zu Fragen des Diskriminierungsschutzes (AGG).
  • Verträge und Haftung: Wer externe KI-Anbieter einbindet, braucht klare Regelungen zu Produktsicherheit, Haftung und Datenschutz.
  • Compliance umsetzen: Risikoklassifizierung, interne KI-Richtlinien, Schulungen und Prozesse zur Sicherstellung der KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO) sind entscheidend.

Mein Ansatz – IT- und Arbeitsrecht aus einer Hand

Als Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich ausschließlich Arbeitgeber. Im Rahmen unserer spezialisierten Mandatsbetreuung im IT-Recht & Digitalisierung unterstütze ich Sie dabei,

  • KI-Systeme rechtlich korrekt zu klassifizieren (verbotene, hochriskante, sonstige KI),
  • Datenschutz-, IT- und Produkthaftungsrecht sowie Arbeitsrecht nahtlos zu integrieren,
  • rechtssichere Verträge mit KI-Anbietern zu gestalten,
  • Betriebsratsbeteiligung und arbeitsrechtliche Compliance vorausschauend zu regeln.

Ihr Vorteil

Durch meine Doppelqualifikation decke ich sowohl die technischen und regulatorischen Aspekte als auch die arbeitsrechtlichen Fallstricke ab. Unternehmen, die ihre KI-Systeme bis August 2026 prüfen und optimieren, profitieren von den Übergangsregelungen der KI-VO und minimieren Haftungsrisiken.

Jetzt aktiv werden

Setzen Sie Ihr KI-Projekt rechtssicher und zukunftsfähig auf. Interesse an einer Erstberatung? Kontaktieren Sie mich gern!

Fachliche Expertise & Ansprechpartner

Bild von Dominic Baumüller
Dominic Baumüller
Rechtsanwalt Dominic Baumüller, LL.M. Eur., ist Fachanwalt für IT-Recht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht bei BEISSE & RATH in Nürnberg. Seit seiner Zulassung im Jahr 2011 berät er mittelständische Unternehmen und Führungskräfte umfassend an der Schnittstelle von digitaler Transformation, IT-Compliance und Personalwirtschaft. Seine Praxiserfahrung gibt er als Lehrbeauftragter an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (WiSo-Führungskräfte-Akademie) weiter und engagiert sich als Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg.
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