Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verpflichtet Unternehmen nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO zur lückenlosen, nachweisbaren Rechenschaftspflicht für sämtliche Verarbeitungen personenbezogener Daten. Fehlen gesetzeskonforme Dokumentationen, wirksame Verträge mit einem Auftragsverarbeiter oder standardisierte Meldewege für Datenpannen, drohen nach Art. 83 DSGVO existenzielle Sanktionen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sowie persönliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung. Die Wirtschaftskanzlei BEISSE & RATH in Nürnberg berät mittelständische Betriebe, Konzerne und Start-ups bei der Einhaltung des Datenschutzes, der Implementierung wirksamer Compliance-Management-Systeme (CMS) und vertritt Sie kompetent bei Anfragen durch die zuständige Aufsichtsbehörde.