Die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie stellt die Wirtschaft vor tiefgreifende Aufgaben im Bereich der Informationssicherheit. Als spezialisierte Anwaltskanzlei bieten wir Ihnen eine umfassende anwaltliche Betroffenheitsprüfung, um Haftungsrisiken für Ihren Betrieb proaktiv zu minimieren. Mit dem Inkrafttreten durch das nationale Recht (NIS2UmsuCG) müssen betroffene Unternehmen in Deutschland ihr Cybersicherheitsniveau grundlegend anpassen.
Über 30.000 Einrichtungen stehen nun vor der Herausforderung, strenge Schutzmaßnahmen und Meldepflichten gegenüber dem BSI zu etablieren. Unsere Kanzlei BEISSE & RATH verbindet strategisch juristische Expertise mit technischem Verständnis. Wir begleiten Sie lückenlos dabei, jede Sicherheitsanforderung zu erfüllen und die Aufrechterhaltung des Betriebs gerichtsfest zu dokumentieren.