Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (NIS2UmsuCG) verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen an die Cybersicherheit in Deutschland massiv. Die praktische Umsetzung der NIS-2-Richtlinie verpflichtet die betroffenen Unternehmen in Deutschland zu einem lückenlosen Risikomanagement, verkürzten Meldefristen und einer konsequenten Absicherung aller Systeme. Ob Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS), wichtige oder besonders wichtige Einrichtung: Zur Erfüllung der Anforderungen müssen Betriebe nachweisbare Schutzkonzepte vorlegen. Bei Compliance-Verstößen drohen empfindliche Sanktionen sowie eine unübertragbare persönliche Haftung der Geschäftsleitung. Die Wirtschaftskanzlei BEISSE & RATH in Nürnberg begleitet Unternehmen bei der Betroffenheitsanalyse, der Vertragsgestaltung und der Enthaftung der Leitungsebene.