Betriebliche Transformationen, Standortverlagerungen und strategischer Personalabbau erfordern von Unternehmen eine präzise arbeitsrechtliche Planung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Formfehler bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen oder der Massenentlassungsanzeige führen zu kostspieligen Verzögerungen und rechtlicher Unwirksamkeit vor den Gerichten. Die Wirtschaftskanzlei BEISSE & RATH in Nürnberg berät und vertritt die Arbeitgeberseite bei Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften und setzt Restrukturierungskonzepte wirtschaftlich und rechtssicher durch.