Die gesetzliche Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 BetrVG und kollektivrechtliche Konflikte im Betriebsverfassungsrecht stellen Arbeitgeber vor komplexe operative und strategische Herausforderungen. Unstimmigkeiten bei der Einführung von IT-Systemen, Schichtmodellen oder Bonusregelungen führen ohne passgenaue Betriebsvereinbarungen schnell zu Blockaden oder langwierigen Verfahren vor der Einigungsstelle. Die Wirtschaftskanzlei BEISSE & RATH in Nürnberg vertritt ausschließlich die Arbeitgeberseite bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat, führt Einigungsstellenverfahren durchsetzungsstark und sichert unternehmerische Handlungsfreiheit.